Buchungspakete
Mit unseren Werbepaketen sind Sie in jedem Falle auf der sicheren Seite. Sie haben von Anfang an die volle Transparenz bezüglich Laufzeit und Kosten.
- Auswahl aus vier Laufzeitpaketen
- garantierte Anzeigefrequenz
- volle Kostenkontrolle
- Bild- oder Kurzvideo-Dateien
- Optionaler Gestaltungsservice:
Der zusätzlich buchbare Gestaltungsservice kümmert sich um die passgenaue Erstellung Ihres
Werbematerials und beachtet dabei automatisch die speziellen Anforderungen an die LED-
Videowand.
Komfortable
Online-Abwicklung
Komfortable Online-Abwicklung
- Uploadfunktion für Ihr Werbematerial
- Vorschau am Werbeplatz
- Bestätigung & Rechnung per E-Mail
Von der Idee, über die Buchung des Werbezeitraumes, der Erstellung bzw. des Uploads Ihrer Werbeinhalte bis zur finalen Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung funktioniert die gesamte Abwicklung komfortabel online. So sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie anderweitig für Ihren Unternehmenserfolg einsetzen können.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Ausspielung und Inhaltsvorgaben Ihrer Werbemittel.
Der Vertrag beginnt mit der ersten Schaltung und endet mit der letzten. Dieser Vertrag verlängert sich nicht automatisch.
Die Art und der Inhalt von Werbesequenzen werden vom Mieter bestimmt und liegen in dessen Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Werbung und damit möglicherweise einhergehenden Verletzungen von Urheberrechten oder anderen Rechten Dritter. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Werbung in dieser Hinsicht zu überprüfen. Der Vermieter behält sich trotzdem ausdrücklich vor, jeden einzelnen Spot zu genehmigen oder abzulehnen.
Ein rechtlicher Anspruch auf die Wiedergabe einzelner Spots ist ausgeschlossen. Wird ein Spot vom Vermieter aufgrund von nachvollziehbaren Vorbehalten von der Wiedergabe ausgeschlossen, so hat der Mieter das Recht innerhalb von 3 Stunden, nachdem er über den Ausschluss seines Spots informiert wurde, eine Alternative zu liefern. Liefert er diese nicht, so kann der
Vermieter den Spot komplett und ohne Anspruch auf Rückvergütung streichen.
Der Mieter kann bis zur nächsten regulären Aktualisierung (in der Regel am folgenden Werktag) einen Ersatz liefern. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Art und Gestaltung der Werbung sind einzuhalten. Werbung für Tabak, Tabakprodukte, Betäubungsmittel im Sinne der gesetzlichen Grundlagen, Alkoholika oder für Arzneimittel ist untersagt. Weiterhin untersagt ist Werbung mit politischen, religiösen, pseudoreligiösen, rassistischen, gewalt- oder kriegsverherrlichenden Inhalten sowie Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt und / oder geeignet ist, das Image und die Reputation der Volksbank Bönen eG zu gefährden.
Darüber hinaus schließt die Volksbank Bönen eG Werbung für Wettbewerber in der Finanzwirtschaft, der Immobilienwirtschaft sowie im Versicherungsgeschäft aus.
In jedem Falle nimmt die Volksbank Bönen eG eine Einzelfallbewertung für jede eingereichte Werbung vor und behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Werbung abzulehnen.
1. Tabak und Tabakprodukte
Hierunter fallen Zigaretten, Zigarren, Schnupftabak sowie alle mittelbar oder unmittelbar mit Tabakprodukten assoziierten Produkte oder Dienstleistungen. Dieses schließt auch eine reine Platzierung von Logos ein.
2. Alkoholika
Hierunter fallen alle alkoholischen Getränke oder alkoholischen Mixgetränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 5 %. Bierwerbung ist erlaubt.
3. Arzneimittel, Betäubungsmittel
Hierunter fallen ausschließlich rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, koffein- oder taurinhaltige Getränke dürfen beworben werden. Daneben gelten die Werbeverbote gemäß Betäubungsmittelgesetz.
4. Politische, religiöse, pseudoreligiöse, rassistische, gewalt- oder kriegsverherrlichende Inhalte
Politische Inhalte schließen Parteien und jede Art von Verbänden ein. Religiöse Inhalte schließt anerkannte und nicht anerkannte Kirchen sowie anerkannte und nicht anerkannte Glaubensgemeinschaften ein. Die anzuwendende Definition schließt auch Werbung von anderen Werbetreibenden ein, deren Werbung dies zum Inhalt hat. Insbesondere ausgeschlossen ist jede Repräsentation von Scientology oder Organisationen und Personen, die bekanntermaßen von Scientology beherrscht oder besessen sind. Gewalt- oder kriegsverherrlichende Inhalte schließt Hersteller und Vertreiber entsprechender Video-, Audio- und Software Produkte ein.
5. Gute Sitten
Unzulässig ist auch Werbung, welche gegen gute Sitten und Moral verstößt, d.h. u.a. die Werbung für pornographische Produkte und / oder Dienstleistungen.
6. Wettanbieter
Wettanbieter sowie jegliche Form von Glücksspiel dürfen nicht beworben werden. Dieses schließt auch eine reine Platzierung von Logos ein.
7. Wettbewerber
Werbung von Unternehmen, die in den Branchen der Finanz- und Immobilienwirtschaft sowie im Versicherungsgeschäft tätig sind und in Konkurrenz zu den angebotenen Dienstleistungen und Produkten der Volksbank Bönen eG stehen, ist generell ausgeschlossen.